Hausregeln

REGULAMIN OBIEKTU
„Domki Zdrojowe”

Serdecznie witamy!

Jednocześnie zachęcamy do zapoznania się z regulaminem określającym obowiązki osób korzystających z obiektu celem zapewnienia Naszym gościom najwyższy standard usług. 
Dokonanie rezerwacji jest jednoznaczne z akceptacją regulaminu wynajmu Domków Zdrojowych i zasad jego użytkowania.

BUCHUNG UND ZAHLUNG

  1. Nur Personen, die bei der Buchung gemeldet werden, können das Chalet nutzen.
  2. Die Vermietung gilt jeweils für das gesamte Kurhaus für bis zu 7 Personen.
  3. Reservierungen können telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Bei der Buchung müssen Sie den Termin und die Anzahl der Personen angeben. Die Buchung erfolgt nach Bestätigung der Verfügbarkeit des Chalets und einer eindeutigen Mieterklärung. Die unbezahlte Buchung dauert 24 Stunden. Die Anerkennung auf dem Bankkonto des Vermieters ist das Datum der Zahlung der Buchungsgebühr.
  4. Die Buchung kostet 30 % des Gesamtmietpreises. Sie wird auf das Bankkonto des Vermieters überträgt und aus Gründen, die auf der Seite des Mieters liegen, nicht erstattet.
  5. Der Vermieter bestätigt die Buchung an der angegebenen E-Mail-Adresse.
  6. Der Restbetrag für den Aufenthalt zusammen mit der Kaution ist (im Voraus) vor der Unterkunft zu begleichen.
  7. Die Kaution wird für die Dauer des Aufenthalts in Höhe von 500 PLN erhoben und bietet eine Sicherheit für Schäden während des Aufenthalts. Die Kaution wird am Tag des Verlassens der Hütte durch den Mieter zurückerstattet, sofern der technische Zustand aller Gegenstände, die die Einrichtung des Chalets bilden, sowie des Gebäudes selbst und des dazugehörten Grundstücks nicht schlechter ist als bei der Übergabe der Schlüssel an den Mieter.

UNTERKUNFT UND MIETERPFLICHTEN

  1. Der Tag beginnt am Tag der Ankunft um 15 Uhr und endet am Tag der Abreise um 11 Uhr.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über die Änderung der geplanten Ankunftszeit zu informieren.
  3. Die Unterbringung, Unterbringung und Übergabe der Schlüssel für die Hütte und deren Abholung erfolgt stets in Anwesenheit des Vermieters oder der bevollmächtigten Person. Die Unterkunft ist von 15.00 bis 22.00 Uhr und die Unterkunft von 6.00 bis 11.00 Uhr möglich.
  4. Bei Verkürzung der Aufenthaltsdauer durch den Mieter wird der Betrag für die nicht verwendete Zeit nicht zurückerstattet.
  5. Wenn der Mieter nicht fristgerecht anfällt, wird die Buchung am nächsten Tag um 15.00 Uhr storniert und die geleistete Kaution ist nicht erstattungsfähig.
  6. Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus unverzüglich nach der Unterkunft abzuholen und seinen Zustand und seine Ausstattung zu überprüfen. Eventuelle Hinweise zu Schäden und Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Vermieter erlaubt die Feststellung von Schäden, die als verdeckt bezeichnet werden. Das Fehlen einer Stellungnahme des Mieters zu solchen Schäden innerhalb von 4 Stunden nach Erhalt der Schlüssel bedeutet, dass der Mieter keine Einwände gegen die gesamte Unterkunft hat und alle Geräte und Möbel in einer Menge vorhanden sind, die der Ausstattung entspricht und in gutem Zustand ist.
  7. Der Mieter trägt die volle materielle Verantwortung für schädende, vernichtete Ausrüstungsgegenstände und technische Einrichtungen des Skihauses und der Sauna, die während seines Aufenthalts aufgrund vorsätzlicher oder unbeabsichtigter Schuld eintuchen.
  8. Der Mieter trägt die alleinige und vollständige Verantwortung für die Personen, die bei ihm sind (einschließlich der Kinder).
  9. Die Nutzer der Anlage sind verpflichtet, die Brandschutzvorschriften einzuhalten, so dass in Gebäuden, Skiern, Saunen ein vollständiges Rauchverbot und Abgeleitete gelten.
  10. In der Hütte dürfen keine mit elektrischer oder gasbetriebenen Geräten oder Geräten verwendet werden, die nicht mit diesen Räumen ausgestattet sind und brandgefährdend sind, z. B. elektrische Heizungen, Heizungen, Gasbrenner. Brennbare Materialien, Sprengstoffe und Materialien mit reizbarem Geruch dürfen nicht in die Hütte gebracht werden.
  11. Der Mieter hat kein Recht ohne vorherige Zustimmung des Vermieters, Reparaturen vorzunehmen oder Irgendwelche Ausgaben oder Änderungen an der Hütte vorzunehmen. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über die Notwendigkeit von Reparaturen oder Aufwendungen zu informieren.
  12. Im Falle technischer Mängel wird der Mieter gebeten, diese so bald wie möglich dem Vermieter zu melden, damit er angemessen reagieren und handeln kann.
  13. Der Vermieter haftet nicht für vorübergehende Unannehmlichkeiten bei unabhängigen Anbietern, die beispielsweise durch vorübergehende Stromausfälle verursacht werden.
  14. Der Mieter ist verpflichtet, die Hütte entsprechend seinen Eigenschaften und Zweck zu verwenden. Es wird darauf gebeten, keine Betten in den Schlafzimmern zu wechseln und wechselhafte Schuhe im Inneren der Hütte zu verwenden (bitte gehen Sie nicht in Schuhen wie Bergschuhen, Skischuhen, Snowboardschuhen oder anderen, die die Holzfläche der Treppe und des Bodens kratzen oder beschädigen könnten).
  15. Skiausrüstung, Fahrräder und andere Sportgeräte dürfen nicht im Chalet aufbewahrt werden. Ein Ski-/Fahrradraum ist 24 Gehminuten entfernt.
  16. Jedes Mal, wenn Sie die Hütte verlassen, sollte der Mieter überprüfen, ob die Tür schließt. Für Dinge, die in der Hütte zurückgelassen werden, haftet der Vermieter nicht.
  17. Der Vermieter ist verpflichtet, die Regeln für die Trennung von Siedlungsabfällen gemäß den Regeln der Stadt und Gemeinde Lądek Zdrój (https://ladek.pl ) einzuhalten.
  18. Das Parken von Autos ist nur an einem vom Verwalter der Anlage angegebenen Ort möglich. Der Parkplatz ist ein unbewachter Parkplatz. Der Vermieter haftet nicht für den Diebstahl oder die Zerstörung von Kraftfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen des Mieters.
  19. Die Nachtruhe gilt von 23 Uhr nachts bis 6 Uhr morgens.
  20. Die Brandherstellung ist auf dem Gelände verboten.
  21. Aufenthalt mit Haustieren nur mit Der zustimmung des Vermieters.
  22. Verstößt der Mieter erheblich gegen die Ruhe und/oder das Wohlergehen der Nachbarn und hält er sich nicht an die allgemein geltenden Standards des geschlechtsübergreifenden Zusammenlebens und behält sich der Vermieter im Falle eines begründeten Eingreifens der Polizei das Recht vor, den Aufenthalt des Mieters in der Hütte zu kündigen, und ist nicht verpflichtet, das Geld für die nicht verwendete Aufenthaltsdauer zurückzuerstatten.
  23. Der Mieter ist verpflichtet, das Cottage in einem zustandevollen Zustand zu halten und zurückzugeben, wozu insbesondere gehört, dass vor der Abreise Geschirr und Küchenutensilien gewaschen, der Kühlschrank von Lebensmitteln geleert und in einem tadellosen Zustand gelassen wird, dass die Umgebung des Chalets in einem zustandelosen Zustand bleibt. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtung führt zu einem Abzug von 150 PLN von der Kaution für die Reinigung.

Vielen Dank und wünschen allen Gästen einen erfolgreichen und angenehmen Urlaub!

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